Kooperationsvereinbarung

zwischen

ElbCrew GmbH Am Grasbrookpark 1a
20457 Hamburg (nachfolgend „Elbcrew“ genannt) und



(nachfolgend „Kooperationspartner“ genannt) wird folgender Kooperationsvertrag geschlossen

Präambel

Die Elbcrew bietet ein großes Netzwerk und hat mit vielen Geschäftspartnern aus verschiedenen Wirtschaftszweigen Verträge geschlossen, an denen sie ihre Kooperationspartner teilhaben lässt.

Dabei ist die Elbcrew stets dabei den Markt zu beobachten und gegebenenfalls neue Geschäftsbeziehungen hinzuzufügen.

Sollte sich eine Geschäftsbeziehung als nicht weiter durchführbar erweisen, so kann die Elbcrew diese Geschäftsbeziehung beenden und den Kooperationspartnern diese nicht länger zur Verfügung stellen.

§ 1

Der Kooperationspartner schließt diesen Vertrag, um an den Angeboten der Elbcrew partizipieren zu können.

Die Elbcrew stellt einen Internetbasierten Zugang zur Verfügung, den der Kooperationspartner verpflichtend nutzt.

Die ElbCrew ist eine kostenlose Plattform für Makler und Tippgeber. Wir bieten unseren Kooperationspartnern Marktfähige und fast konkurenzlose Produkte an.

§ 2

Für das Vermitteln von Kunden und Produkten erhält der Kooperationspartner, je nach Qualifikation und bestehendem Vertrag eine Vergütung.  Qualifikationen und Freigaben für die Vermittlung werden von Seiten der Elbcrew nach erfolgreicher Teilnahme an Schulungen erteilt.

Die Vergütung ergibt sich aus der jeweils gültigen Vergütungsordnung zu diesem Vertrag.

§ 3

Die Elbcrew stellt verschiedene Arten der Unterstützung zur Verfügung.

Neben der internetbasierten Unterstützung kann der Kooperationspartner aus verschiedenen, teils auch kostenpflichtigen, Paketen wählen, die die Elbcrew anbietet. (Nach absprache)

§ 4

Der Kooperationspartner verpflichtet sich bei der Zusammenarbeit mit der Elbcrew im Sinne eines ehrbaren Kaufmanns zu handeln und den Verhaltenscodex der Elbcrew einzuhalten.

Sofern der Kooperationspartner im Namen der Elbcrew auftritt, verpflichtet er sich, diesen nicht zu schädigen.

Sollte der Name der Elbcrew durch ein Handeln, welches der Kooperationspartner zu vertreten hat, diskreditiert werden, so verpflichtet sich der Kooperationspartner alles zu unternehmen, um den guten Ruf der Elbcrew wieder herzustellen.

Des Weiteren wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 EUR netto fällig.

Mögliche Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

§ 5

Bietet der Kooperationspartner ein spezielles Produkt an, so kann er, nach besonderer Vereinbarung, von der Elbcrew Kunden erhalten, die zu diesem Produkt beraten werden möchten.

Dafür verpflichtet sich der Kooperationspartner die Geschäfte dieser Kunden ausschließlich über die Elbcrew abzuwickeln.

Für jeden Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 EUR netto fällig.

§ 6

Der Kooperationspartner hat bei der Vermittlung von zulassungspflichtigen Geschäften dafür Sorge zu tragen, dass er diese Zulassungen auch besitzt.

Auf Verlangen der Elbcrew hat er entsprechende Nachweise jederzeit der Elbcrew vorzulegen.

§ 7

Der Kooperationspartner stimmt der Weitergabe seiner Daten an angebundene Vertragspartner zu, die diese für die Registrierung des Kooperationspartners oder der Abwicklung von

provisionsfähigen Geschäften benötigen.

§ 8

Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Unterschrift beider Vertragsparteien. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es gibt keine Frist und kann es ordentlich von jeder Partei gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 9

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, bleibt die Rechtswirksamkeit des Vertrages und seiner Bestimmungen hiervon unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausführung der Lücken soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages den Punkt bedacht hätten.

Ist eine an diesen Maßstäben orientierte Heilung nicht möglich, haben sich die Vertragsparteien über eine angemessene und zumutbare Klausel zu einigen.

§ 10

Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und/ oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen ausnahmslos der Schriftform.

§ 11

Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist -soweit zulässig- Hamburg vereinbart.