Maklervollmacht
Der Auftraggeber bevollmächtigt den Makler und einen eventuellen Rechtsnachfolger zu Regelung seiner Versicherungsverhältnisse, zur Betreuung seiner Versicherungsangelegenheiten sowie zur Beschaffung des erforderlichen Versicherungsschutzes.
Diese Vollmacht umfasst insbesondere
1. die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Auftraggebers gegenüber den jeweiligen Versicherern einschließlich der Abgabe und Entgegennahme aller die Versicherungsverträge betreffenden Willenserklärungen und Anzeigen.
2. die Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge.
3. die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus vom Makler vermittelten bzw. betreuten Versicherungsverhältnissen und die sonstige Mitwirkung bei der Schadenregulierung.
4. die Erteilung von Untervollmachten an andere Versicherungsmakler und Maklerpools.
5. die Einreichung von Eingaben an die Aufsichtsbehörde im Namen des Versicherungsnehmers.
Die gesamte Korrespondenz des Versicherers ist mit dem Versicherungsnehmer im Original und mit dem Makler in Kopie zu führen. Der Makler ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Vollmacht ist zeitlich nicht befristet. Sie kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.